Freizeit-MV
AGB

AGB

Lieber Feriengast, 

bitte schenken Sie diesen Bedingungen Ihre Aufmerksamkeit; denn mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Bedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, an. Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651a–m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4–11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:

1. Anmeldung und Bestätigung
1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter oder dessen Vertreter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung versichern Sie, dass sie Volljährig sind.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. 1.3 Unverzüglich nach Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Nachricht, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gewünschten Leistungen enthält. Der Vertrag wird für den Vermieter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung schriftlich bestätigt

2. Bezahlung
2.1 Die Mietvorauszahlung beträt 30% des Mietpreises zuzüglich 200,00 € (100,00 €) Kaution für Nebenkosten. Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung.
2.2 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Anreise fällig.
2.3 Bei Anmeldungen, die ab dem 30. Tag vor Reisebeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, ist der volle Reisepreis sofort nach Anmeldung fällig. 
2.4 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Vermieter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten. Der Vermieter kann bei Rücktritt vom Vertrag im Sinne der vorherigen Sätze als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 5.3 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Vermieter zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 10,– zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

3. Leistungen, Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.B., Internet) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Vor Vertragsschluss kann der Vermieter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Mieter vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Besondere Hinweise
4.1 Die Mitnahme von einem Haustier –1 Hund mittlerer Größe - ist nur nach schriftlicher Bestätigung im Mietvertrag erlaubt. Die Angabe der Rasse ist Bedingung. Bei Zuwiderhandlung kann die Belegung des Objektes verweigert oder eine Nachgebühr erhoben werden.

4.2. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend, wobei die Anreise am Anreisetag in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr und die Abreise am Abreisetag bis 10:00 Uhr erfolgen muss.
4.3 Sie sind verpflichtet, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Außerdem sind Sie verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen.
4.4 Die Person des Schlüsselübergebers am Ort ist zum Handeln im Namen des Vermieters befugt. Der Mieter soll sich bei Problemen immer an die benannten Personen (Hausmappe) wenden.
4.5 Auf den Grundstück dürfen keine Zelte, Campingwagen oder Wohnmobile auf- bzw. abgestellt werden.

5. Rücktritt durch den Mieter vor Mietbeginn/Rücktrittsgebühren

5.1 Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Wenn Sie vor Mietbeginn zurücktreten, verliert der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis. Stattdessen kann der Vermieter, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Mietpreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. 
Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 5.3 unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschaliert. 
Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen sind dabei berücksichtigt
5.3 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt: 
bis zum 46. Tag vor Mietbeginn 20 %
ab dem 45. Tag vor Mietbeginn 50 % 
ab dem 35. Tag vor Mietbeginn 80 %
ab dem 2. Tag vor Mietbeginn bis zum Tag des 
Mietbeginns oder bei Nichtantritt 90 % des Mietpreises. 
5.4 Ihr Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
6.1 Der Vermieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Bereitstellung des Ferienhauses, aus nicht für den Vermieter zu vertretenen Gründen, undurchführbar ist. Das gleiche gilt, wenn sich ein Mieter in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Vermieter behält jedoch den Anspruch auf den Mietpreis. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden.

7. Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt 
7.1 Auch bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjektes durch höhere Gewalt (Krieg, Innere Unruhen, Feuer, terroristische Gewalthandlungen, unvorhersehbarer Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte o.ä.) haftet der Vermieter nicht.

8. Haftung
8.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Mieter unbeschadet der Herabsetzung des Mietpreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Vermieter nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn Nutzung des Ferienhauses vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist. 
8.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche. Die vertragliche Haftung des Vermieters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Vermieter herbeigeführt wird. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Mietpreis gilt auch, soweit der Vermieter für einen dem Mieter entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 
8.3 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

9. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Mietverhältnisses sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Mietverhältnisses gegenüber dem Vermieter (Anschrift siehe unten) geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen.
Nach Fristablauf kann der Mieter Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag des Mietendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet.

10. Datenschutz 
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich „Datenschutz“ unter der unten genannten Anschrift des Vermieters. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung der sogenannten „EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert.

11. Gerichtsstand/Allgemeines 
11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Mietbedingungen. 
11.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Vermieters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

Stand Januar 2013