AGB
bitte schenken Sie diesen Bedingungen Ihre Aufmerksamkeit; denn mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Bedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, an. Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651a–m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4–11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:
1. Anmeldung und Bestätigung
1.1 Mit Ihrer
Anmeldung bieten Sie dem Vermieter oder dessen Vertreter den Abschluss
des Vertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung versichern Sie, dass sie
Volljährig sind.
1.2 Die
Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit
aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder
wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. 1.3 Unverzüglich nach
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Nachricht, die alle
wesentlichen Angaben über die von Ihnen gewünschten Leistungen enthält.
Der Vertrag wird für den Vermieter verbindlich, wenn dieser Ihnen die
Buchung schriftlich bestätigt
2. Bezahlung
2.1 Die
Mietvorauszahlung beträt 30% des Mietpreises zuzüglich 200,00 € (100,00 €) Kaution
für Nebenkosten. Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung.
2.2 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Anreise fällig.
2.3 Bei
Anmeldungen, die ab dem 30. Tag vor Reisebeginn (kurzfristige Buchungen)
getätigt werden, ist der volle Reisepreis sofort nach Anmeldung
fällig.
2.4 Werden
fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie
auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Vermieter von dem
jeweiligen Vertrag zurücktreten. Der Vermieter kann bei Rücktritt vom
Vertrag im Sinne der vorherigen Sätze als Entschädigung
Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 5.3 verlangen. Wenn Sie
Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Vermieter
zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 10,– zu
erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer
Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
3. Leistungen, Preise
3.1 Welche
Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen (z.B., Internet) und den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Bestätigung. Vor Vertragsschluss kann der Vermieter
jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die
der Mieter vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Besondere Hinweise
4.1 Die
Mitnahme von einem Haustier –1 Hund mittlerer Größe - ist nur nach
schriftlicher Bestätigung im Mietvertrag erlaubt. Die Angabe der Rasse
ist Bedingung. Bei Zuwiderhandlung kann die Belegung des Objektes
verweigert oder eine Nachgebühr erhoben werden.
4.2. Die angegebenen
An- und Abreisetermine sind bindend, wobei die Anreise am Anreisetag in
der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr und die Abreise am Abreisetag bis
10:00 Uhr erfolgen muss.
4.3 Sie sind
verpflichtet, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl.
Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Außerdem sind Sie
verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder
das Verschulden Ihrer Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu melden
und zu ersetzen.
4.4 Die Person
des Schlüsselübergebers am Ort ist zum Handeln im Namen des Vermieters
befugt. Der Mieter soll sich bei Problemen immer an die benannten
Personen (Hausmappe) wenden.
4.5 Auf den Grundstück dürfen keine Zelte, Campingwagen oder Wohnmobile auf- bzw. abgestellt werden.
5. Rücktritt durch den Mieter vor Mietbeginn/Rücktrittsgebühren
5.1 Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Wenn Sie
vor Mietbeginn zurücktreten, verliert der Vermieter den Anspruch auf den
Mietpreis. Stattdessen kann der Vermieter, soweit der Rücktritt bzw.
der Nichtantritt nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall
höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit
von dem jeweiligen Mietpreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt
getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren)
verlangen.
Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 5.3 unter Berücksichtigung der
Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschaliert.
Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen sind dabei berücksichtigt
5.3 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:
bis zum 46. Tag vor Mietbeginn 20 %
ab dem 45. Tag vor Mietbeginn 50 %
ab dem 35. Tag vor Mietbeginn 80 %
ab dem 2. Tag vor Mietbeginn bis zum Tag des
Mietbeginns oder bei Nichtantritt 90 % des Mietpreises.
5.4 Ihr Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
6.1 Der
Vermieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
die Bereitstellung des Ferienhauses, aus nicht für den Vermieter zu
vertretenen Gründen, undurchführbar ist. Das gleiche gilt, wenn sich ein
Mieter in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Vermieter behält jedoch
den Anspruch auf den Mietpreis. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert
ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen
erlangt werden.
7. Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt
7.1 Auch bei
Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjektes durch höhere Gewalt
(Krieg, Innere Unruhen, Feuer, terroristische Gewalthandlungen,
unvorhersehbarer Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte o.ä.) haftet der
Vermieter nicht.
8. Haftung
8.1 Bei
Vorliegen eines Mangels kann der Mieter unbeschadet der Herabsetzung des
Mietpreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es
sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Vermieter nicht
zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter
Urlaubszeit verlangen, wenn Nutzung des Ferienhauses vereitelt oder
erheblich beeinträchtigt worden ist.
8.2 Vertragliche
Schadenersatzansprüche. Die vertragliche Haftung des Vermieters auf
Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt
auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden
des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Vermieter
herbeigeführt wird. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen
Mietpreis gilt auch, soweit der Vermieter für einen dem Mieter
entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.3 Mitwirkungspflicht,
Beanstandungen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten.
9. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
9.1 Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Mietverhältnisses sind
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des
Mietverhältnisses gegenüber dem Vermieter (Anschrift siehe unten)
geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich
geschehen.
Nach Fristablauf kann der Mieter Ansprüche nur noch geltend machen,
wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag
des Mietendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet.
10. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden
elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur
Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus
zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht
für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die
Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den
Bereich „Datenschutz“ unter der unten genannten Anschrift des
Vermieters. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des
EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen,
wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung der
sogenannten „EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert.
11. Gerichtsstand/Allgemeines
11.1 Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die
vorliegenden Mietbedingungen.
11.2 Es gilt
deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Vermieters. Beides gilt
nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas
anderes vorschreiben.
Stand Januar 2013